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   OLG Jena, 04.05.2000 - 6 W 239/00   

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https://dejure.org/2000,8557
OLG Jena, 04.05.2000 - 6 W 239/00 (https://dejure.org/2000,8557)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.05.2000 - 6 W 239/00 (https://dejure.org/2000,8557)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 6 W 239/00 (https://dejure.org/2000,8557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1821, EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3
    Bindung an Verwaltungsakt, besonderer Vertreter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung an Verwaltungsakt; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Grundbuchamt; Schwerwiegende Gesetzeswidrigkeit; Bindungswirkung

  • Judicialis

    BGB § 1821; ; EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1821; EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3
    Bindung an Verwaltungsakt; besonderer Vertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 243/01

    Genehmigung eines mit einem Vertreter geschlossenen Grundstücksgeschäfts

    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB bedeutet einen Verwaltungsakt (BGH, Urt. v. 16. Juni 2000, LwZR 15/99, WM 2000, 1766; OLG Jena NotBZ 2000, 272, 273; Böhringer in Eickmann, Sachenrechtsbereinigung, Art. …

    Sie endete erst mit der Aufhebung seiner Bestellung zum Vertreter der Klägerin durch den Landkreis am 25. April 1995 (OLG Jena NotBZ 2000, 272, 273).

    Zur Wirksamkeit der Erklärungen des Vertreters bedarf es nach 233 § 2 Abs. 3 Satz 4 EGBGB, § 16 Abs. 4 VwVfG, §§ 1915 Abs. 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 BGB der Genehmigung derjenigen Behörde, die den Vertreter bestellt hat (OLG Jena DtZ 1996, 318 und NotBZ 2000, 272, 273; MünchKomm-BGB/Säcker, 3. Aufl., Art. …

  • OLG Köln, 15.10.2010 - 2 Wx 156/10

    Feststellung der Erbfolge durch das Grundbuchamt bei Anordnung einer

    Nur ausnahmsweise darf bzw. muss das Grundbuchamt sowie im Beschwerdeverfahren der Senat eine Fehlerhaftigkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer Entscheidung des Nachlassgerichts berücksichtigen, wenn der Gesetzesverstoß so schwerwiegend ist, dass jedermann ihn erkennen kann, wenn letztlich die Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Entscheidung vorliegen (vgl. OLG Jena, NotBZ 2000, 272 für die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters der Erben nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB).
  • OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für den Eigentümer eines im

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Thüringer OLG an, wonach das Grundbuchamt an die Vertreterbestellung durch den Landrat gebunden ist (vgl. Thüringer OLG NotBZ 2000, 272, 273).
  • OLG Jena, 22.04.2014 - 3 W 142/14

    Eigentumswechsel, Vertretungsberechtigung eines bestellten Vertreters

    Bei der Vertreterbestellung nach dieser Vorschrift handelt es sich nach soweit ersichtlich einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur um einen Verwaltungsakt, an den das Grundbuchamt gebunden ist, soweit nicht die Voraussetzungen für seine Nichtigkeit nach § 44 VwVfG vorliegen, also ein offensichtlicher mit der geltenden Rechtsordnung unter keinen Umständen zu vereinbarender Gesetzesverstoß vorliegt, der so schwerwiegend ist, dass jedermann ihn erkennen kann (BGH MDR 2003, 324 f.; Thüringer OLG NotBZ 2000, 272 f. jeweils m.w.N.).
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